Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung nach § 41 in Ausgestaltung des §30 SGB VIII
Junge volljährige Menschen haben einen Anspruch darauf, bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützt zu werden. Ziel ist das Erreichen einer eigenverantwortlichen Lebensführung. Dabei soll die/der junge Volljährige bei der Verselbstständigung im notwendigen Umfang beraten und unterstützt werden. Voraussetzung dieser Hilfe ist die Beantragung und Zustimmung durch das zuständige Amt für Jugend und Familie.
Die FaB berät und unterstützt diese jungen Menschen u.a. bei der Entwicklung schulischer und beruflicher Perspektiven, dem Aufbau eines eigenverantwortlichen Lebens sowie der Gestaltung verlässlicher sozialer Beziehungen.