Leistungsangebot nach SGB VIII

Die FaB leistet Sozialpädagogische Familienhilfe nach dem § 31 des Sozialgesetzbuches VIII. Sie unterstützt als Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer das Kind oder den Jugendlichen bei Entwicklungsproblemen (§ 30). Die FaB kümmert sich um die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a) und hilft jungen Volljährigen bei einer eigenverantwortlichen Lebensführung (§ 41).